Realien: Materialien von Anton Hafner (KZU Bülach)
Samnitische Verwaltung
Die samnitische Verwaltung enthält viele noch
ursprünglich oskische Elemente: An der Spitze der Stadt steht
ein Meddix tuvtiks (= lat. iudex publicus), ein auf ein Jahr
gewählter höchster Beamter. Er ist zuständig für
die Innen- und Aussenpolitik, die Rechtsprechung und den Oberbefehl
über die städt. Armee. Daneben existieren offenbar eine Art
Volksversammlung (kumbernnieis) und ein senatähnliches Organ
(kumparakineis). Der röm. Einfluss macht sich bald bemerkbar,
indem zusätzlich die Ämter eines aedilis und eines
kvaisstur erwähnt werden.
Das Municipium
Nach dem Bündnis mit Rom entsteht die Verwaltung des
Municipiums: An der Spitze der Stadt stehen die quattuorviri
(ein Kollegium von 4 obersten Beamten, welche die wichtigsten
Stadtgeschäfte (u.a. Rechtsprechung) erledigten. Diesen zur
Seite finden wir einen Quaestor (zuständig für die
Finanzen) und einen Aedilen (zuständig für Markt,
öffentliche Bauten, Strassennetz, Wasserversorgung). Die
leitenden Beamten werden von der Volksversammlung, welche auf dem
Forum stattfindet, auf ein Jahr gewählt. Angesichts der
verschiedenen Inschriften kann auf eine Art Wahlkampagne geschlossen
werden. Daneben sind die bedeutenden Familien als decuriones
in einem ordo von 100 Mitgliedern - einer Art Senat (also eher
beratend aber mit starkem Einfluss) - vertreten. Damit gleicht die
Stadtverwaltung von Pompeji derjenigen von Rom.
Die Colonia
Mit der Ansiedlung von Veteranen entsteht für die colonia
eine eigene Verwaltung. An deren Spitze stehen die beiden duumviri
iure dicundo (wichtigste Stadtgeschäfte, Rechtsprechung in
der Basilika, finanzielle und religiöse Angelegenheiten). Zu
ihrer Unterstützung fungieren zwei aediles. Alle
fünf Jahre tragen die duumviri den Titel quinquennales.
Sie haben dann die Volkszählung durchzuführen und die
Wählerlisten zu überprüfen. Eine gewisse Zeit
existieren Municipium (umfassend die eingesessene Bevölkerung
der Stadt) und Colonia (umfassend die Veteranen) nebeneinander. Es
scheint aber, dass mit der Verschmelzung der beiden
Bevölkerungsgruppen auch die beiden Verwaltungen zusammengelegt
werden. (Die quattuorviri werden nicht mehr erwähnt).
Zusammenstellung: C. Vetsch
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